Bitte hinter das Ohr schreiben
Diese Ausführungen des 24. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) zur Eintragungsfähigkeit von Werbeaussagen oder Werbeslogans sollten sich die Werbeagenturen mal abschreiben oder hinter die Ohren schreiben: „Keine Unterscheidungskraft haben gebräuchliche Wörter oder Wendungen der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, wenn sie nur als solche in ihrer ursprünglichen Bedeutung verstanden werden und keine über das bloße Wortverständnis…