Markenrechtlicher Erfinder

Ein Patent ist nur dann ein Patent, wenn die Erfindung neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. § 1 Abs. 1 PatenG (1) Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. … Anders bei der Marke.…

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