Der GLAS MAN fliegt weiter

Der GLAS MAN fliegt weiter, denn nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken „GLAS-MA“ und nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 15.11.2011, Az. 33 W (pat) 12/10 – GLAS-MA/GLAS MAN).

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