Echte Seeleute

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken

„Frida“

und
Frida Frische die ankommt

klanglich nicht ähnlich, so dass die Verwechslungsgefahr im Ergebnis verneint wurde (BPatG, Beschl. v. 10.11.2011, Az. 27 W (pat) 513/11 – Frida/Frida Frische die ankommt). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt:

„Auch wenn der Bildbestandteil zumindest bei mündlicher Wiedergabe zurücktritt (…), stehen sich im klanglichen Vergleich „Frida – Frische die ankommt“ und „Frida“ gegenüber. Diese unterscheiden sich damit – entgegen der von der Widersprechenden zitierten Vorentscheidung der Markenstelle für Klasse 41 vom 21. April 2010 (Az.: 307 16 882.4), bei der sich ausschließlich die identischen Wortmarken „Frida“ gegenüberstanden – durch den zusätzlichen Satzteil in der angegriffenen Marke, was klanglich ausreichend ins Gewicht fällt, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass das Publikum das angegriffene Zeichen in entscheidungserheblichem Umfang auf den Bestandteil „Frida“ verkürzen wird. Zwar neigen die Verbraucher dazu, längere Gesamtkennzeichnungen in einer die Aussprechbarkeit und Merkbarkeit erleichternden Weise zu verkürzen. Die Bildmarke mit den Wörtern „Frische die ankommt“ und dem Namensaufdruck „Frida“ in kleinerer Schrift in dem Bild erscheint allerdings nicht geeignet, auf den deutlich im Hintergrund befindlichen Namensbestandteil verkürzt zu werden.“

Anmerkung:

Manchmal fühlt man sich „wie im falschen Film“. Der Zusatz „Frische die ankommt“ ist werbeüblich mit der Folge, dass der Bestandteil „Frida“ eindeutig markenprägend ist. „Frida“ und „Frida“ sind identisch. Selbst wenn man dies anders sehen sollte, sind die Wortbestandteile „Frida“ und „Frida Frische die ankommt“ schon wegen des identischen Bestandteils „Frida“ doch zumindest geringgradig ähnlich, zumal der Bestandteil „Frische die ankommt“ optisch den Namen Frida („Frische die ankommt“) wiederspiegelt. Die Auffassung, dass der (werbeübliche) Zusatz „Frische die ankommt“ die Verwechslungsgefahr ausschließen würde, halte ich persönlich für absurd. Aber wie heißt es so schön: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand“.




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