Wenn sich zwei Flaschen nicht mögen

Anbei eine ungewöhnliche Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) aus dem Jahre 2008, die mir erst heute über den Weg lief. In einem Widerspruchsverfahren standen sich die 3D-Marken

Grüne Flasche mit geformten Hals 2
Nummer: 000690016

und
Grüne Flasche mit geformten Hals 1
Az. 302318992

gegenüber. Trotz Warenidentität verneinte der Senat die Verwechslungsgefahr beider Marken insbesondere wegen der bestehenden Kennzeichnungsschwäche der Widerspruchsmarke (BPatG, Beschl. v. 23.04.2008, Az. 26 W (pat) 23/06 – Grüne Flasche mit geformten Hals/ Grüne Flasche mit geformten Hals).




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