geschützte geografische Angabe (g.g.A.)

Das EU-Gütezeichen „geschützte geografische Angabe (g.g.A.)“

geschützte geografische Angabe - g.g.A
geschützte geografische Angabe - g.g.A

Quelle: http://http://ec.europa.eu

wird nur an solche landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel vergeben, die eine enge Verbindung mit dem Herkunftsgebiet aufweisen. Dies ist dann der Fall, wenn mindestens eine der Produktionsstufen, also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung, im entsprechenden Herkunftsgebiet durchlaufen wird. Mit diesem Gütezeichen soll die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion gefördert, Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung geschützt und die Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informiert werden. … Fortsetzung folgt!

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