geschützte geografische Angabe (g.g.A.)

Das EU-Gütezeichen „geschützte geografische Angabe (g.g.A.)“ Quelle: http://http://ec.europa.eu wird nur an solche landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel vergeben, die eine enge Verbindung mit dem Herkunftsgebiet aufweisen. Dies ist dann der Fall, wenn mindestens eine der Produktionsstufen, also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung, im entsprechenden Herkunftsgebiet durchlaufen wird. Mit diesem Gütezeichen soll die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion gefördert,…

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