Ekelhafte Schlumpf-Marke

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke „SCHLUMPFWICHSE“ für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 33 und 43, nämlich „Klasse 33: Spirituosen, Liköre, Aperitifs, Digestifs und Cocktails auf der Grundlage von Spirituosen und Wein Klasse 43: Verpflegung von Gästen in Gaststätten, Cafés, Restaurants, Cafeterias, Kantinen“ wegen Sittenwidrigkeit (§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG)…

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