850 eingetragene M-Marken führen zu einer Originalitätsschwäche des Buchstabens „M“

850 eingetragene M-Marken führen zu einer Originalitätsschwäche des Buchstabens „M“, so das Bundespatentgericht (BPatG) in der M/M-Entscheidung (BPatG, Beschl. v.02.03.2011, Az. 26 W (pat) 504/10 – M/M). Dort heißt es wie folgt: In Bezug auf die Widerspruchsmarke ist zwar nicht feststellbar, dass der Buchstabe „M“ für die Dienstleistungen, für die er als Marke eingetragen worden…

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Spanisch ist Welthandelssprache, die versteht der Durchschnittsdeutsche

Wie vor kurzem im Beitrag „Der Durchschnittsdeutsche spricht kein griechisch“ dargestellt wurde, spricht (und versteht) der Durchschnittsdeutsche kein griechisch, hingegen jedoch mit der Folge spanisch, dass der angemeldeten Wortmarke „Activo“ der Markenschutz im Bereich der Klasse 44 verwehrt wurde (BPatG, Beschl. v. 14.04.2011, Az. 30 W (pat) 533/10 – Activo). In den Entscheidungsgründen heißt es…

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Zur erhöhten Kennzeichnungskraft durch Absatz- und Umsatzzahlen

In der WEBER/Simon Weber-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 30.03.2011, Az. 26 W (pat) 87/10 – WEBER/Simon Weber) teilt der 26. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) im Übrigen die Auffassung des 25. Senats des BPatG in der Toasties/Toastars-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 21.04.2011, Az. 25 W (pat) 225/09 – Toasties/Toastars), das Umsatzzahlen für sich allein gesehen nicht ohne weiteres…

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Mexikanischer Trapper mit süddeutschem Einschlag

Im heute erschienenen Markenblatt Heft 31, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 41: Unterhaltung, kulturelle Aktivitäten Anmerkung: Sieht für mich aus wie ein „mexikanischer Trapper mit süddeutschem Einschlag“.

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WEBER vs. Simon Weber

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken WEBER und Simon Weber im Bereich der Klasse 33 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 30.03.2011, Az. 26 W (pat) 87/10 – WEBER/Simon Weber) In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: In Bezug auf Marken, die aus einem Vornamen und einem Familiennamen gebildet sind,…

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original-EISBAR-Inhaberin-Heidi-Haselbauer-Eis

Tja, wer gedacht hat, dass im Pavillon gegenüber dem Karstadt „Haselbauer-Eis“ verkauft wird, hat nur zur Hälfte Recht, denn „Haselbauer-Eis“ wird dort ausschließlich wegen der eingetragenen Marke, aber offensichtlich nicht wegen der Familientradion verkauft, denn eine Nachfahrin der zu DDR-Zeiten bekannten Haselbauer-Familie ist die Betreiberin des Pavillons offensichtlich nicht. Aber keine Sorge, in unmittelbarer Nähe,…

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Die Auferstehung des Dresdner Kult-Eises „Haselbauer“

Man muss wissen, dass es zu DDR-Zeiten in Dresden ein bekanntes Schleckeis namens „Haselbauer“ gab. „Haselbauer“ hieß das Eis deswegen, weil die Familie, die das Eis verkaufte, mit Nachnahmen „Haselbauer“ hieß. Vor einigen Jahren wurde im Stadtzentrum, gegenüber dem Karstadt, ein kleiner Pavillon errichtet, in welchem insbesondere auch Schleckeis verkauft wird. Wie nachfolgendes Foto zeigt…

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Der Durchschnittsdeutsche spricht kein griechisch

Maßgeblich für viele Betrachtungsweisen im Markenrecht ist „der Durchschnittsverbraucher“, also oft der „Durchschnittsdeutsche“. Wie dieser „aussieht“ wird vom entscheidenden Senat des Bundespatentgericht (BPatG) beurteilt. In der DECATHLON/MEGATHLON-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 10.05.2011, Az. 27 W (pat) 6/10 – DECATHLON/MEGATHLON) beschäftigt sich der Senat u.a. mit den griechisch Kenntnissen des Durchschnittsdeutschen. Diesbezüglich heißt es wie folgt: Von…

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