WEBER vs. Simon Weber

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken

WEBER

und

Simon Weber

im Bereich der Klasse 33 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 30.03.2011, Az. 26 W (pat) 87/10 – WEBER/Simon Weber)

In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt:

In Bezug auf Marken, die aus einem Vornamen und einem Familiennamen gebildet sind, ist nach der aktuellen ständigen Rechtsprechung (…) davon auszugehen, dass in einer zusammengesetzten Marke ein Nachname nicht in jedem Fall eine prägende Bedeutung hat oder ihm eine selbständig kennzeichnende Stellung zukommt, weil er als Nachname wahrgenommen wird. Vielmehr sind stets die Gegebenheiten des Einzelfalls und insbesondere der Umstand zu berücksichtigen, ob der fragliche Nachname etwa wenig gängig oder, im Gegenteil, sehr verbreitet ist, was Auswirkungen auf die Unterscheidungskraft haben kann (…). Hiervon ausgehend hat die Markenstelle im vorliegenden Fall zutreffend sowohl eine Prägung des Gesamteindrucks der angegriffenen Marke allein durch den Familiennamen „Weber“ als auch eine selbständig kennzeichnende Stellung dieses Familiennamens innerhalb der angegriffenen Marke verneint. Wie sie zutreffend festgestellt hat, handelt es sich bei dem Familiennamen „Weber“ um einen in Deutschland äußerst häufig vorkommenden Familiennamen, der erst durch die Hinzusetzung eines Vornamens seine einzelpersonenbezogene Identifizierbarkeit bzw. Individualisierung erlangt. Auch die Widersprechende stellt nicht in Abrede, dass es sich bei „Weber“ um den in Deutschland fünfthäufigsten Familiennamen handelt. Zudem sind die von der Markeninhaberin mit der Beschwerdeerwiderung vorgelegten Ergebnisse einer Internetrecherche zur Häufigkeit des Vorkommens dieses Familiennamens auf dem Weinsektor geeignet, die Häufigkeit dieses Namens auch auf diesem Gebiet zu belegen und zugleich die Notwendigkeit einer Orientierung des Verkehrs an dem kompletten, aus dem Vor- und dem Familienamen bestehenden Gesamtnamen zu untermauern, um einen Wein aus einem bestimmten Weingut zu erhalten.


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