Der Durchschnittsdeutsche spricht kein griechisch

Maßgeblich für viele Betrachtungsweisen im Markenrecht ist „der Durchschnittsverbraucher“, also oft der „Durchschnittsdeutsche“. Wie dieser „aussieht“ wird vom entscheidenden Senat des Bundespatentgericht (BPatG) beurteilt. In der DECATHLON/MEGATHLON-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 10.05.2011, Az. 27 W (pat) 6/10 – DECATHLON/MEGATHLON) beschäftigt sich der Senat u.a. mit den griechisch Kenntnissen des Durchschnittsdeutschen. Diesbezüglich heißt es wie folgt: Von…

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