Zur Ähnlichkeit von „Schmuckwaren“ und „Brillen“ sowie „Uhren und Zeitmessinstrumente“

Nach Auffassung des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg sind die Waren „Schmuckwaren“ und „Brillen, Uhren und Zeitmessinstrumente“ ähnlich. In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt: Eine zur Verwechslungsgefahr führende Ähnlichkeit besteht jedenfalls zwischen Schmuckwaren und Brillen. Der BGH hat in seiner Entscheidung „Tiffani II“ (…) zur Warengleichartigkeit dieser Produkte das Folgende ausgeführt: „Das…

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Zur Ähnlichkeit zwischen „Veranstaltung von Messen“ und „Musikdarbietungen“

Nach Auffassung des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg sind die Dienstleistungen „Werbeveranstaltungen, Sponsoring in Form von Werbung, Veranstaltung von Messen zu Werbezwecken“ und „Produktion und Veranstaltung von Shows, Musikdarbietungen und Unterhaltungsveranstaltungen“ ähnlich. In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt: Für „Werbeveranstaltungen, Sponsoring in Form von Werbung, Veranstaltung von Messen zu Werbezwecken“, sämtlich für…

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