Zur Ähnlichkeit reiner Bildmarken

In der Kuhkopf (Bildmarke)/Kuhkopf (Bildmarke)-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 03.03.2011, Az. 30 W (pat) 105/09 – Kuhkopf [Bildmarke]/Kuhkopf [Bildmarke]) beschäftigt sich das Bundespatentgericht (BPatG) mit der Frage, wann zwei Bildmarken ähnlich sind. In den Entscheidungsgründen heißt es hierzu wie folgt:

Bei dem Vergleich von reinen Bildmarken ist wie bei allen anderen Markenformen auf den jeweiligen Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen abzustellen. Dies entspricht dem Erfahrungssatz, dass der Verkehr Marken regelmäßig in der Form aufnimmt, in der sie ihm entgegentreten und sie nicht einer analysierenden, zergliedernden, möglichen Bestandteilen und deren Bedeutung nachgehenden Betrachtung unterzieht. Demzufolge kann auch ein Bestandteil, der einer beschreibenden Angabe entnommen ist, zum Gesamteindruck beitragen. Zudem ist bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr grundsätzlich mehr auf die gegebenen Übereinstimmungen der zu vergleichenden Zeichen als auf die Unterschiede abzustellen (…). Die Bejahung einer Ähnlichkeit (reiner) Bildmarken kommt insoweit vor allem in zwei Richtungen in Betracht. Zum einen können hinreichende Gemeinsamkeiten in der konkreten bildlichen Ausgestaltung zu unmittelbaren Verwechslungen führen, zum anderen kann ein den Vergleichsmarken innewohnender identischer Sinngehalt dazu führen, dass die Marken im Verkehr gleich benannt werden. In beiden Fällen kommt dem dargestellten Motiv wesentliche Bedeutung zu (…). Zu berücksichtigen ist auch, dass bei Bildmarken noch weniger als bei Wortmarken davon ausgegangen werden kann, dass die beteiligten Verkehrskreise die ältere Marke in allen Einzelheiten im Gedächtnis behalten, dass vielmehr in der Regel nur das ungefähre Bild in der Erinnerung bleibt (…).

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