ARSCHLECKEN24

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke „ARSCHLECKEN24“ für einzelne Waren der Klassen 14, 16, 21 und 25 wegen Sittenwidrigkeit (§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.02.2011, Az. 26 W (pat) 81/10 – ARSCHLECKEN24). Der Anmelder hatte wie folgt argumentiert: „Der Wortbestandteil der angemeldeten Zeichens sei in der…

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