Razzia in MEISSEN

Die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH kommt aus den Negativschlagzeilen leider nicht heraus. Zerstörte sie vor kurzem ihr eigenes Porzellan (siehe „Elefant im Porzellanladen“), so ermittelt nunmehr offensichtlich das Bundeskartellamt wegen des Verdachts der verbotenen Preisabsprache gegen diese. Dies berichtet der Nachrichtensender mdr INFO in seinem Beitrag „Razzia in Meissner Porzellanmanufaktur“.

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Unterscheidungskraft von Bildmarken

In der Schuhstreifen-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) heißt es zur Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) von Bildmarken wie folgt: „Einer Kennzeichnung fehlt die Unterscheidungskraft, wenn die angesprochenen Verkehrskreise in ihr keinen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, was etwa bei einem für die fraglichen Waren…

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