Deutsche Markenverlängerung AG

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In dem Artikel “Die Seuche” hatte ich über Firmen berichtet, die markenrechtliche Dienstleistungen anbieten, die – markenrechtlich gesehen – in der Regel entweder völlig nutzlos (“Eintrag in ein Register”) oder völlig überteuert (“Verlängerung der Schutzdauer”) sind.

Heute stelle ich Ihnen in diesem Zusammenhang die “Deutsche Markenverlängerung AG” vor:

Die Deutsche Markenverlängerung AG gehört zu den Firmen, die – aus meiner Sicht – zu völlig überhöhten Preisen die Schutzdauer von Marken verlängert. Wie nachfolgendes Schreiben der Markenverlängerung AG an eine Mandantin von PKL Keller Spies Partnerschaft

Deutsche Markenverlängerung AG

Beispiel

zeigt, arbeitet diese Firma mit einem “amtsähnlichen Signet”, um dem potentiellen Kunden offensichtlich zu suggerieren, dass man “zumindest ämtsähnlich” agiert. Besieht man sich das Anschreiben, ist zudem unklar, ob zu dem geforderten Honorar von sage und schreibe “1.560,00 EUR netto” noch die Gebühr des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) hinzukommt. Diese beträgt – bei bis zu 3 Klassen – immerhin weitere 750,00 EUR.

3 Kommentare

  1. Marin sagt:

    Die Daten sind aus den Markenregistern jeweils öffentlich zugänglich. Daher ist es für die Unternehmen verhältnismäßig einfach, die jeweiligen Marken nach Fälligkeit aus den öffentlich zur Verfügung gestellten Daten abzugreifen. Aus den Registerdaten gehen der Markeninhaber sowie sämtliche die Marke betreffenden bibliografischen Daten hervor.

    Die Unternehmen schreiben die Markeninhaber etwa 6-8 Monate vor Fälligkeit der Verlängerungsgebühren an. Sie sind somit frührer dran als Anwaltskanzleien, die die Mandanten etwa 3-4 Monate vor Schutzablauf anschreiben. Insoweit wird der Anwalt übergangen, da das Unternehmen nicht mit ihm korrespondieren muss. Dies erhöht daher die Wahrscheinlichkeit, dass der Markeninhaber den Auftrag an Unternehmen wie die Deutsche Markenverlängerungs AG herausgibt.

    Das DPMA warnt vor zahlreichen anderen Unternehmen in diesem Zusammenhang. Weiterhin werden auch Inhaber nationaler Marken im Ausland angeschrieben. Derartige Unternehmen sind aus Dänemark und der Tschechischen Republik bekannt. Auch diese wählen Formblätter, die denen der Anmeldebehörde ähnlich sind. Ich gehe in unserem Fall davon aus, dass das Antragsformular als Word-Datei vom Amt heruntergeladen, der Dokumentenschutz aufgehoben und das Formular geändert worden ist. Das ist problemlos möglich.

  2. Günther sagt:

    Auch mich hätte es fast erwischt, wenn mich nicht der hohe Preis und der Umstand, dass es sich offensichtlich nicht um eine Behörde, sondern eine AG handelt, stutzig gemacht hätte (wobei ich mit in Zeiten des Outsourcing durchaus vorstellen konnte, dass ein privatwirtschaftliches Unternehmen im Auftrag des DPMA tätig wird). Auf der Internetseite des DPMA fand ich dann noch eine Pressemeldung vom 21.04.11 mit einer Warnung vor solchen Abzockern (“Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen”) und einem Link zu einer langen Liste derartiger “Unternehmen”:
    http://www.dpma.de/service/dasdpmainformiert/warnung/index.html
    Ich verstehe auch nicht, warum man gegen solche offensichtlichen Betrügereien nicht vorgehen kann.

  3. Büttner sagt:

    Vielen Dank für Ihren Artikel,

    ich wäre fast auf die Masche herein gefallen und war schon am Überweisen.
    Ich frage mich nur wie ist das Möglich dass diese Firma so verfahren kann und dies auch noch weiter tut. Außerdem stelle ich mir die Frage wie die Firma an all die Daten gekommen ist.

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