Mitwirkung eines Patentanwalts

Nach Auffassung des 5. Zivilsenats des Kammergerichts (KG) Berlin trägt der zu Recht abgemahnte die Kosten eines auf der Gegenseite mitwirkenden Patentanwaltes analog § 140 Abs. 3 MarkenG (vgl. KG Berlin, Urt. v. 30.07.2010, Az.: 5 U 161/08). Durchgreifende Anhaltspunkte, die das Einschalten des Patentanwalts seitens der Klägerin im Streitfall als rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB)…

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