An apple a day

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 46, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt u.a. folgende Dienstleistungen Klasse 44: Dienstleistungen eines Zahnarztes Anmerkung: Es heißt doch: „An apple a day keeps the doctor away“. Warum verwendet dann der Zahnarzt die Apfel-Marke?

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