Anmerkung zur Entscheidung „gefesselte Frau“

Interessant ist, dass der gleiche Senat in der „FickShui-Entscheidung“ die Auffassung vertrat, dass ein Sittenverstoß im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG grundsätzlich dann anzunehmen sei, wenn die Marke das Empfinden eines beachtlichen Teils der beteiligten Verkehrskreise zu verletzen geeignet sei, indem sie sittlich, politisch oder religiös wirken oder eine grobe Geschmacksverletzung…

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gefesselte Frau

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klassen 14, 16, 18 und 25 wegen Sittenwidrigkeit (§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 28.09.2010, Az. 27 W (pat) 96/10 – gefesselte Frau). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Wie die Markenstelle zutreffend festgestellt…

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