Dynamo Dresden „D“ vs. Dynamo Dresden „D“ II
Der Widerspruch aus der Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de gegen die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de hatte Erfolg, da nach Auffassung der Richter zwischen einzelnen Waren der Klassen 06, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 34 und der Dienstleistung „Materialbearbeitung“ Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit bestehen würde (BPatG, Beschl. v. 28.09.2009, Az. 27 W (pat) 134/08 – dynamo Dresden „D“/Dynamo…