Fußball mit Staatswappen

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25 und 35 eintragungsfähig, der Eintragung steht insbesondere nicht das absolute Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG entgegen (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 33 W (pat) 32/07 – Fußball mit Staatswappen). In den Entscheidungsgründen…

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