Klickerwasser

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 09, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

Klickerwasser
Az. 3020090626049

Quelle: http://register.dpma.de

Die Marke schützt unter anderem folgende Waren:

Klasse 32:
Limonaden, Tafel- und Mineralwässer und kohlensäurehaltige wie -freie alkoholfreie Getränke
Klasse 33:
alkoholische Mischgetränke, außer Biere

Anmerkung:

„Was möchten Sie trinken?“ – „Bitte ein Klickerwasser“. Die Marke klingt so gut, dass man sie aussprechen möchte.

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