Legostein – 3D-Marke

In seinem Schlussantrag vom 26.01.2010 plädierte der Generalanwalt Paolo Mengozzi für die Löschung der unter dem Az. 000107029 eingetragenen 3D-Marke

Legostein

für die Ware „Bauspielzeug“ (Klasse 28), da sie entgegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung Nr. 40/94 eingetragen wurde. Es bleibt abzuwarten, ob der Gerichtshof den Ausführungen des Generalanwalt folgt.

Anmerkung:

In seinem Schlussantrag heißt es unter anderem wie folgt:

„Ich schicke vorweg, dass ich keine Änderung der Rechtsprechung vorschlagen werde, sondern nur einige im Wesentlichen methodische Nuancierungen, denn die durch das Urteil Philips aufgestellten Grundsätze haben Gültigkeit(37), also die bereits erwähnte doppelte Ratio des Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung Nr. 40/94 – Kriterienbildung zur „Antimonopolisierung“ und strikte Abgrenzung der unterschiedlichen Rechte des gewerblichen Eigentums gegeneinander –, der Ausschluss solcher Formen von der Eintragung, deren wesentliche Merkmale einer technischen Funktion entsprechen(38), und schließlich die Unbeachtlichkeit des Nachweises anderer Formen, die die gleiche technische Wirkung zu erzielen vermögen, für den in der Vorschrift niedergelegten Ausschluss- bzw. Nichtigkeitsgrund(39).“

Weitere Anmerkung:

Zu Paolo Mengozzi heißt es im Pressehinweis Nr. 36/2001 vom 12.09.2001 wie folgt:

„Geboren 1938; Professor für internationales Recht und Inhaber des Jean-Monnet-Lehrstuhls für das Recht der Europäischen Gemeinschaften an der Universität Bologna; Ehrendoktor der Universität Carlos III, Madrid; Gastprofessor an den Universitäten Johns Hopkins (Bologna Center), St. Johns (New York), Georgetown, Paris-II und Georgia (Athens) sowie am Institut universitaire international (Luxemburg); Koordinator des an der Universität Nijmegen durchgeführten European Business Law Pallas Program; Mitglied des beratenden Ausschusses der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für öffentliche Aufträge; Unterstaatssekretär für Industrie und Handel anlässlich des Halbjahres des italienischen Vorsitzes im Rat; Mitglied der Reflexionsgruppe der Europäischen Gemeinschaft zur Welthandelsorganisation (WTO) und Leiter der Session 1997 des Forschungszentrums der Akademie für internationales Recht in Den Haag zur WTO; Richter am Gericht erster Instanz seit 4. März 1998.“

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