Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren über die beantragte Eintragung einer geografischen Herkunftsangabe beträgt im Regelfall 20.000 EUR

Gemäß einer Eilunterrichtung des 30. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) beträgt der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren über die beantragte Eintragung einer geografischen Herkunftsangabe im Regelfall 20.000 EUR (BPatG, Beschl. v. 12.11.2009, Az. 30 W (pat) 78/06). Bei mehreren Einsprüchen gegen die Eintragung könne ein Gegenstandswert von 25.000 EUR angemessen sein.

Anmerkung:

Zum Gegenstandswert im Widerspruchsverfahren siehe u.a. BPatG, Beschl. v. 28.10.2009, Az. 28 W (pat) 52/09 – Focus.

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