Mitteilung Nr. 10/08
Mit obiger Mitteilung informiert das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) darüber, dass es künftig in laufenden Widerspruchsverfahren bei den betreffenden Widersprechenden anfragen wird, ob Gegenstände und Unterlagen, die zum Nachweis der Benutzung einer Widerspruchsmarke an das DPMA übermittelt wurden, nach Abschluss des Verfahrens zurückgefordert werden.