Hooschebaa

Leitsatz Ehrenwerte oder gar gemeinnützige Zwecke stehen der Annahme der Bösgläubigkeit im Sinne des § 50 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG nicht entgegen. Bösgläubig im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG handelt derjenige, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk als Marke schützen lässt, ohne das ihm…

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