Grusel in Stuttgart – Die Stuttgarter Krimi Nächte

30. Juli 2010

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 30, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

Stuttgarter Krimi Nächte

Foto: http://register.dpma.de

Anmelder ist: Stuttgarter Kriminächte e.V., 70597 Stuttgart

Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen:

Klasse 16:
Druckereierzeugnisse; Papier, Pappe [Karton] und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Schreibwaren
Klasse 41:
Unterhaltung; Organisation und Durchführung von Lesungen; Organisation und Durchführung von Wettbewerben [Unterhaltung]; Verfassen von Drehbüchern; Organisation und Durchführung von Musikdarbietungen und Live-Veranstaltungen; Veranstaltung von Theateraufführungen
Klasse 43:
Catering; Verpflegung von Gästen in Cafés und Restaurants

Anmerkung:

Schönes Signet, passend zum Thema. Gefällt mir gut!

Spielende und trainierende Marken

29. Juli 2010

Gestern Abend nach dem Spiel Dynamo Dresden gegen Borussia Dortmund

Dynamo Dresden vs. Borussia Dortmund 28.07.2010

Foto: Thomas Felchner

sah ich folgende “spielende und trainierende Marken”

Mats Hummels

Mats Hummels

Patrick Owomoyela

Patrick Owomoyela

Lucas Barrios

Lucas Barrios

Jürgen Klopp

Jürgen Klopp

Fotos: Thomas Felchner

Das Spiel endete 1:2 für die bekannteren spielenden und trainierenden Marken.

“rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 30/2010″ erschienen

29. Juli 2010

Heute ist das “rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 30/2010″ erschienen. Viel Spaß bei der Lektüre!

Andere Länder, andere Marken – Frühstück in Spanien

28. Juli 2010

Ein Frühstück in Spanien

Frühstück in Spanien

Foto: Thomas Felchner

bietet einen wunderbaren Ausblick auf interessante spanische Marken. Ich werde über einige in nächster Zeit berichten.

Der im Wortelement enthaltene Slogan “MeineWahl” ist aufgrund seiner Kürze prägnant, einfach gehalten und eingängig?

28. Juli 2010

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke

MeineWahl

Foto: http://register.dpma.de

für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35, 39 und 40, nämlich

Klasse 35:
Öffentlichkeitsarbeit, Förderung und Werbung; Dienstleistungen in der Werbeagentur, Beratung im Bereich des Direktmarketing; Bereitstellung von Produktinformationen für Werbezwecke; Produktwerbung durch das Angebot von Zugaben und Produkten zur Bestellung durch Dritte; Verteilung von Werbematerialien; Geschäftsvermittlung beim Ankauf und Verkauf von Geschenken; Organisation von Messen, Ausstellungen, Veranstaltungen und anderen Aktivitäten zu kommerziellen Zwecken; Geschäftsvermittlung beim Verkauf von Energie; Geschäftsvermittlung bei Einkauf und Verkauf und Handel mit Energie-Rohmaterialien; Geschäftsführung hinsichtlich der Nutzung von elektrischer und thermischer Energie und Einrichtungen zur Energieerzeugung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten;
Klasse 39:
Transportwesen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen; Transport und Verteilung von Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser; Transport von Gasen, flüssigen und festen Substanzen, auch durch Pipelines; Wasserversorgung (Transport), Transport und Lagerung von Abfällen; Verteilung von Energie; Information und Beratung über Transport und Verteilung von Energie, Gas, Wärme und Wasser;
Klasse 40:
Erzeugung von Energie

eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 31.05.2010, Az. 29 W (pat) 103/10 – MeineWahl).

In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt:

“Die angemeldete Kombinationsmarke weist in ihrer Gesamtheit keinen für die beanspruchten Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt auf. Der im Wortelement enthaltene Slogan “MeineWahl” ist aufgrund seiner Kürze prägnant, einfach gehalten und eingängig. Ohne ergänzende Zusätze ist er in Bezug auf die angemeldeten Dienstleistungen entgegen der Ansicht der Markenstelle zumindest nicht eindeutig und regt zum Nachdenken an. Die im angemeldeten Kombinationszeichen enthaltene sloganartige Wortfolge setzt sich sprachüblich aus den der deutschen Alltagssprache entstammenden Wortelementen “Meine” und “Wahl” sowie dem im Bereich der elektronischen Bestellung allgemein bekannten Symbol des Warenkorbs zusammen. Aufgrund der Verbindung des Substantivs “Wahl” mit dem Possessivpronomen “Meine” wird die Auswahl personalisiert und auf den Leser des Zeichens bezogen. Diese Kombination ist vielfältig gebräuchlich und werbeüblich, um auszudrücken, dass die “Wahl” Gegenstand einer subjektiven Perspektive ist. Der angesprochene Verkehr kann daher die angemeldete Wortfolge als Sachhinweis auf ein umfassendes, den individuellen Interessen gerecht werdendes Angebot von Dienstleistungen, die ihn betreffende “eigene Wahl” deckend, auffassen. Die Begriffskombination “MeineWahl” ist aber nicht konkret genug, um vom Verkehr ausschließlich in dieser Weise verstanden zu werden. Es ist ebenso möglich, dass er sie als schlagwortartigen Hinweis auf einen bestimmten Dienstleistungserbringer und als Mittel zur Unterscheidung von anderen Dienstleistungserbringern auffasst (…).

Anmerkung:

Meiner Meinung nach wird der Wortbestandteil “MeineWahl” von den angesprochenen Verkehrskreisen als reiner Werbeslogan und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der oben genannten Dienstleistungen wahrgenommen werden (vgl. Gerichtshof, Urt. v. 21.06.2010, Rs. C-398/08 P Rn. 45 – Vorsprung durch Technik). Insofern halte ich die Entscheidung für falsch.

Andere Länder, andere Marken – Langnese heißt in Großbritannien „Wall´s”

27. Juli 2010

Langnese heißt in Großbritannien „Wall´s”.

langnese wall.jpg

Foto: Frank Stange

Das Foto ist am Strand von Rottingdean, einem Village an der Südküste Englands, nahe dem bekanntesten und größten englischen Seebad Brighton entstanden.

Anmerkung:

Siehe hierzu folgende Webseiten:

http://www.loveicecream.com
http://www.langnese.de

Fachbuch “Marken eintragen und recherchieren” von Dr. Robert Kazemi erschienen

27. Juli 2010

Im DeutscherAnwaltVerlag ist die 1. Auflage des Fachbuches “Marken eintragen und recherchieren” von Dr. Robert Kazemi

Marken eintragen und recherchieren

Foto: Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH

erschienen.

Heute ist “Der Titelschutzanzeiger Nr. 983″ erschienen

27. Juli 2010

Heute ist “Der Titelschutzanzeiger Nr. 983″ erschienen. In der Ausgabe finden Sie die aktuellen Werktitel-Veröffentlichungen. Viel Spaß bei der Lektüre!

AlicanteNEWS 07/2010 erschienen

26. Juli 2010

In den

AlicanteNEWS 07/2010

informiert das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) den interessierten Leser über allgemeine und besondere Themen zum gewerblichen Rechtsschutz und rund um das HABM. Viel Spaß bei der Lektüre.

Bei der Union Investment Privatfonds GmbH geht die Tür auf. Was ist mit dem Licht?

26. Juli 2010

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Nr. 29, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

Offene Tür

Foto: http://register.dpma.de

Anmelder ist: Union Investment Privatfonds GmbH, 60329 Frankfurt

Die Marke schützt folgende Dienstleistungen:

Klasse 36:
Investmentgeschäfte; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen; Versicherungswesen

Anmerkung:

Bei der Union Investment Privatfonds GmbH geht die Tür auf. Was ist mit dem Licht?.

Haben Sie auch schon Post von der “DMV Deutsche Markenverlängerungs GmbH” erhalten?

23. Juli 2010

Haben Sie auch schon Post von der “DMV Deutsche Markenverlängerungs GmbH” (ähnlich macht dies auch die Firma “Nationales Markenregister AG”) erhalten? Diese bietet die Verlängerung der Schutzdauer einer Marke mit einem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis von bis zu 3 Klassen für sage und schreibe “1.560,00 EUR netto” an.

Hierzu folgendes:

Es gibt Firmen, die durchaus sinnvolle markenrechtliche Dienstleistungen anbieten, wozu die Verlängerung der Schutzdauer einer Marke gehört, jedoch – aus meiner Sicht – zu “horrenden Preisen”. So liegt mir beispielsweise ein Schreiben der Firma “DMV Deutsche Markenverlängerungs GmbH” vor, in welcher diese Firma einen Markeninhaber auf den Ablauf der Schutzfrist hinweist. Für die Verlängerung der Schutzdauer einer Marke mit einem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis von bis zu drei Klassen verlangt diese Firma sage und schreibe “1.560,00 EUR netto”, wobei unklar ist, ob in diesem Preis die an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zu zahlende Verlängerungsgebühr in Höhe von 750,00 EUR bereits mit enthalten ist oder nicht. Für jede weitere Klasse sind zusätzlich 460,00 EUR netto zu zahlen. Ist in diesem Betrag die an das DPMA zu zahlende Verlängerungsgebühr nicht mit enthalten, entspricht der genannte Betrag dem zu zahlenden Entgelt für die zu beantragende Verlängerung der Schutzdauer, also 1.560,00 EUR netto. Ist in diesem Betrag die an das DPMA zu zahlende Verlängerungsgebühr mit enthalten, entspricht das Entgelt der Differenz zwischen 1.560,00 EUR netto und 750,00 EUR also mithin 810,00 EUR. Egal welcher Betrag letztendlich zu zahlen ist/gezahlt wird, dieser Betrag ist – aus meiner Sicht – “horrend”. Ein Kostenvergleich mit anderen Anbietern, insbesondere spezialisierten Rechts- und Patentanwälten, lohnt auf jeden Fall.

Tipp:

Bitte passen Sie auf und vergleichen Sie!

PEROX vs. PEROTEX

22. Juli 2010

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken

PEROX

und

PEROTEX

im Bereich einiger in Klasse 03 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 27.04.2010, Az. 24 W (pat) 66/08 – PEROX/PEROTEX).

Heute ist das “rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 29/2010″ erschienen

22. Juli 2010

Heute ist das “rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 29/2010″ erschienen. Viel Spaß bei der Lektüre!

McGrün

21. Juli 2010

Im letzten Jahr war unter anderem im Online-Portal sueddeutsche.de zu lesen, dass McDonald’s das Rot im Firmenauftritt durch die Farbe Grün ersetzen werde, um den “Respekt vor der Umwelt” zu verdeutlichen.

Vielleicht bin ich etwas spät dran, aber die Änderung habe ich nun das erste mal live an der spanisch-französischen Grenze gesehen

McDonald's in Grün

Foto: Thomas Felchner

Anmerkung:

Wer von Ihnen hat die Änderung vor mir bemerkt, und wenn ja, wann und wo? Wie gefällt Ihnen die Änderung unter Bezugnahme auf den “Respekt vor der Umwelt”?

Blaue Orange Bank

20. Juli 2010

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Nr. 28, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

Blaue Orange Bank

Foto: http://register.dpma.de

Anmelder ist: Vereinigte Volksbank AG, 71063 Sindelfingen

Die Marke schützt folgende Waren:

Klasse 35:
Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Aufstellung von Kosten-Preis-Analysen; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; betriebswirtschaftliche Beratung; Erstellen von Statistiken; Auskünfte, Ermittlungen, Informationen, Nachforschungen und Wertermittlungen in Geschäftsangelegenheiten
Klasse 36:
Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen; Bankgeschäfte; Finanzdienstleistungen, nämlich Annahme fremder Gelder als Einlagen, Emission von Sparbriefen und Wertpapieren für Dritte; Vermittlung von Gewinnsparanlagen; Abwickeln von Devisengeschäften, insbesondere Handel und Wechsel von ausländischen Zahlungsmitteln für Dritte; Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs; Akkreditivgeschäfte; Übernahme von Kautionen, Bürgschaften, Gewährleistungsbürgschaften und Kreditgarantien; Effektengeschäfte; Handel mit Wertpapieren, insbesondere mit Terminkontrakten, Optionen, Wechselkurs- oder Zinssatzinstrumenten für Dritte; Vermittlung von Vermögensanlagen in Fonds; Investmentgeschäfte; Diskontgeschäfte, nämlich Vermittlung von Verträgen über den Ankauf von noch nicht fälligen Wertpapieren (Wechseln); Bankgeschäfte, nämlich Einlösen von Schecks; Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere; Vermittlung von Bausparverträgen; Vermittlung von finanziellen Beteiligungen an Unternehmen; Finanzierung und Kreditrisikoabsicherung (Factoring); Kreditberatung und Kreditvermittlung; Leasing; Vergabe von Darlehen und Vermittlung von Akzeptkrediten; Baufinanzierung; Vermittlung von Hypothekenbaudarlehen, Agrardarlehen und Kommunaldarlehen; Ausgabe von Kreditkarten und Scheckkarten, Ausgabe von Reiseschecks und Schecks; Außenhandelsfinanzierung; finanzielle Beratung; Vermögensverwaltung und finanzielle Anlageberatung; Finanzanalysen; Erteilung von Finanzauskünften; Nachforschung in Geldangelegenheiten; finanzielle Schätzungen in Versicherungs-, Bank- und Grundstücksangelegenheiten; finanzielle Beratung über Fragen des Außenhandels; Versicherungsberatung; Vermittlung von Versicherungen, insbesondere Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach- und Lebensversicherungen; Verwahrung von Wertstücken in Safes; Einziehung von Außenständen (Inkassogeschäfte); Gebäudeverwaltung; Grundstücksverwaltung; Schätzung von Immobilien; Immobilien- und Hypothekenvermittlung; Verpachtung von Immobilien; Wohnungsvermietung; Immobilienverwaltung
Klasse 41:
Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Durchführung, Organisation und Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen, Seminaren, Workshops (Ausbildung), Symposien

Anmerkung:

Die Marke zeigt, wie vielfältig das Markenrecht ist.